Tiervermittlung

Vermittlungsbedingungen von sogenannten Kampfhunden

Auch in unserem Tierheim warten einige sogenannte Kampfhunde auf einen neuen Besitzer, auf die wir aber ein besonderes Augenmerk haben. Obwohl wir nicht an ein genetisch bedingtes Aggressionsverhalten einiger Rassen glauben, müssen wir mit Rücksicht auf unsere sensibilisierte Umwelt einige Regeln bei der Vermittlung von diesen Hunden aufstellen.

Wir vermitteln diese Tiere nur an Hundefreunde, deren soziales Umfeld gesichert und intakt ist. Wir müssen den Eindruck gewinnen, dass der zukünftige Halter in der Lage ist, alle positiven Wesenszüge dieser Hunde zu fördern und die schlechteren wehhemmend zu unterbinden. Um die in Misskredit gebrachten Rassen ein wenig zu rehabilitieren, suchen wir Halter, die auch mit diesen Hunden rücksichtvoll und verantwortungsbewusst agieren können.

Dabei setzen wir ein Mindestalter von 21 Jahren voraus. Ein mehrmaliger Besuch des zukünftigen Halters beim Hund im Tierheim vor der Vermittlung ist hier Pflicht. Dort wird auch der Umgang zwischen Hund und Halter geprüft. Erst dann entscheidet die Tierheimleiterin über eine evtl. Vermittlung. Es werden seitens des Tierheims Nachkontrollen in bezug auf Haltung und Sozialverhalten durchgeführt.



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